Zum bevorstehenden Ablauf der Frist zur rückwirkenden Antragsstellung nach dem neuen Unterhaltsvorschussrecht erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Schweriner Rathaus, Christian Masch, heute:

„Die von der früheren Bundesfamilienministerin und heutigen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig durchgesetzte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sieht vor, dass der Staat allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr hilft - also ohne eine zeitliche Begrenzung von sechs Jahren wie bisher. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro und jetzt seit Juli 2017 auch für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro. Das ist ein konkreter Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut.

Die Reform ist im August rückwirkend zum 1. Juli in Kraft getreten. Die Antragsfrist für Zahlungen ab dem 1.7. wurde auf Ende September verlängert. Ich ermuntere alle betroffenen Alleinerziehenden noch in diesem Monat von ihrem Recht Gebrauch zu machen und die rückwirkende Zahlung bei der Stadtverwaltung zu beantragen!“

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