Gleichberechtigung bedeutet auch, dass ein und dieselbe Tätigkeit nicht geschlechtsspezifisch unterschiedlich entlohnt werden sollte. Erwerbsarbeit von Frauen ist genauso viel Wert wie die von Männern und dies muss sich auch in den Entgelten widerspiegeln. Der Equal Pay Day markiert jedes Jahr den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied. Er wurde in Deutschland 2008 erstmalig durchgeführt und wird seitdem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt ¹.

Dieses Jahr verschiebt sich der Equal Pay Day vom 14. März auf den 10. März da der Lohnunterschied nach der Kalkulation im Jahr 2019 auf 19 Prozent gesunken ist. Dies bedeutet aber immer noch, dass vom 01. Januar 2021 bis zum 10. März 2021, Frauen 69 Tage umsonst gearbeitet haben¹. Der Gender Pay Gap stellt den Vergleich der durchschnittlichen Bruttoverdienste von Frauen und Männern dar. Dabei ist zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap zu unterscheiden. Mit letzterem werden neben dem durchschnittlichen Bruttoverdienst noch weitere Informationen wie schlechtere Zugangschancen zu bestimmten Berufen sowie strukturelle Benachteiligungen erfasst. Der bereinigte Gender Pay Gap misst hingegen nur den Verdienstabstand bei vergleichbaren Qualifikationen und Tätigkeiten².

Im Vergleich der Bundesländer zeigt sich, dass der Lohnunterschied in den westdeutschen Bundesländern höher ausfällt als in den ostdeutschen Bundesländern. In den ostdeutschen Bundesländern lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2019 bei 7 Prozent, in den westdeutschen hingegen bei 20 Prozent³. Dieser Trend zeigt sich auch in Mecklenburg-Vorpommern. Hier lag 2019 der unbereinigte Gender Pay Gap bei lediglich 6 Prozent. Das einzige Bundesland, dass ebenfalls so einen niedrigen Wert hat ist Thüringen. Damit liegen diese Bundesländer deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt⁴.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngleichheit ist das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz, unter der damaligen SPD Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen demnach ihren Mitarbeitenden auf Anfrage erläutern nach welchen Kriterien sie entlohnt werden⁵.

Ziel bleibt es, dass der Gender Pay Gap geschlossen werden muss. Zwar verringert sich der Abstand, dennoch sind 19 Prozent Unterschied auch 19 Prozent zu viel.