
12. September 2022: SPD-Stadtfraktion enttäuscht über Ablehnung von Erbbaurecht
Die Mitglieder der SPD-Stadtfraktion zeigen sich enttäuscht über die Debatten und aufgestellten Behauptungen zum Thema Erbbaurecht. Hintergrund ist die mehrheitliche Ablehnung des Antrags „Erbbaurecht für städtischen Grund“ der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Stadtvertretung am 12.09.2022.
„Wir als SPD-Fraktion haben uns ausdrücklich für die Zustimmung zu diesem wichtigen Antrag ausgesprochen. Gerade als hochverschuldete Kommune sollte die Landeshauptstadt Schwerin ihre städtischen Liegenschaften nicht mehr so freimütig veräußern wie bisher. Auch der Landesrechnungshof kam in einer vergangenen Prüfung zu diesem Ergebnis. Mit der Ablehnung dieses Anliegens hat die Stadtvertretung leider eine Chance zum Umdenken bei kommunalen Grundstücksverkäufen vertan. Die Flächen in unserer Stadt sind endlich, das sehen wir nicht zuletzt bei der extrem hohen Nachfrage nach Baugrundstücken. Die Behauptung, dass niemand ein Grundstück unter Erbpacht bebauen wollen würde, halte ich schlichtweg für falsch. Wir werden das Thema gemeinsam mit den VertreterInnen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auch weiterhin verfolgen.“, führt die Fraktionsvorsitzende Mandy Pfeifer aus.
Das Erbbaurecht ist besonders vor dem Hintergrund steigender Grundstückspreise ein mittlerweile beliebtes Instrument von Städten und Gemeinden, um die Bebaubarkeit von Grundstücken wirtschaftlich zu nutzen, ohne jedoch das Grundvermögen daran zu veräußern.