Die SPD-Stadtfraktion unterstützt die Forderung Zählgemeinschaft zur Durchführung der Stadtvertretung als Hybridsitzung.

Die SPD-Stadtfraktion unterstützt die Forderung Zählgemeinschaft zur Durchführung der Stadtvertretung als Hybridsitzung. „Die Teilnahme aller gewählten Stadtvertreter*innen muss gewährleistet sein – sei es in Präsenz oder per Videokonferenz“, betont die SPD- Fraktionsvorsitzende Mandy Pfeifer. „Die Mutation hat bereits die Stadt erreicht. Wir hatten bei der Erstellung des fraktionsübergreifenden Antrages vereinbart, „auf Sicht“ zu fahren. Nun gilt es, als Stadtvertretung auch Vorbild zu sein. Im fraktionsübergreifenden Antrag haben wir seinerzeit die Belange der fraktionslosen Stadtvertreter sowie von Risikogruppen nicht ausreichend berücksichtigt. Das wurde zurecht kritisiert und daher stimmen wir dem Änderungsantrag der Zählgemeinschaft zu.“

Sie SPD-Fraktion wird darüber hinaus beantragen, dass hybride Sitzungen möglich sind, solange das Landesgesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in Kraft ist. Die SPD hatte sich schon im November für die Durchführung digitaler Gremiensitzungen eingesetzt. Damals wurde das mit dem Hinweis auf fehlende Regelungen in der Kommunalverfassung durch eine Mehrheit der anderen Parteien abgelehnt.

„Hybride Sitzungen der Stadtvertretung können die Debattenkultur nicht in gleicher Weise ermöglichen, wie eine reine Präsenzsitzung. Zudem ist dies für die Verwaltung ein organisatorischer Kraftakt und für die Stadtvertreter*innen eine Herausforderung.“, äußert Frau Pfeifer ihr Verständnis für die Bedenken der Verwaltung und anderer Parteien. „Aber in Hinblick auf die verstärkten Infektionsrisiken durch die Corona-Mutationen müssen wir jetzt die Grundlagen dafür schaffen, dass wir über den März 2021 hinaus als Stadtvertretung handlungsfähig sind. Wir dürfen nicht weiter davon ausgehen, dass sich die Einschränkungen zeitnah wieder erledigen werden. Die Koalition aus CDU, Unabhängigen Bürgern und DIE LINKE hat bereits angekündigt, dass die Wiederwahl von Herrn Nottebaum gesetzt ist. Diese Wahl kann dann auch später erfolgen. Das Wahlerfordernis reicht als Begründung für ein Infektionsgeschehen bei der derzeitigen Lage der Dinge nicht aus.